AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fluoroplastic engineering service GmbH & Co KG

(1) Geltung der AGB

  1.  Dies AGBs gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

  2.  Diese Verkaufsbedingungen sind in gleicher Weise für alle weiteren Geschäftsbeziehungen verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. 

  3.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

(2) Angebot und Vertragsabschluss

  1.  Falls nicht anderweitig explizit dargestellt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsannahme (Vertrag), auch bei verbalem Auftrag, kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusagen, bekommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. 

  2.  Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen/Datenblättern oder anderen Werbematerialien sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranz und weitere technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Entsprechung voraussetzt. Ein Verweis auf technische Normen dient der Spezifikation und stellt keine Zusicherung der Beschaffenheit dar. 

  3.  An Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder verändert werden. Die Veränderung und die Vervielfältigung unserer Dokumente sind nicht gestattet. 

  4.  Erprobungsteile, Muster und Unterlagen, welche wir im Anfrage-, bzw. Bestellfall zum Gebrauch zur Verfügung stellen, dürfen nicht bestimmungswidrig verwendet werden und ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Zuwiderhandlung berechtigt uns, Unterlassung und vollen Schadenersatz zu verlangen. 

  5.  Ersichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- oder Kalkulationsfehler sind unverbindlich und legitimieren keinerlei Ansprüche. Garantie/Gewährleistung werden nur übernommen, wenn diese durch uns ausschließlich und schriftlich formuliert als solche bezeichnet werden. 

  6.  Änderungen/Erweiterungen von Bestellungen erlauben uns Preisanpassungen. 

(3) Preise

  1.  Soweit nicht anders angegeben, haben unsere Angebotspreise 30 Tage Gültigkeit. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Ust. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Beträgt der Zeitraum zwischen Bestellung und Liefertermin mehr als 4 Monate sind wir berechtigt bei Preissteigerung von Roh- und Hilfsstoffen den vorvereinbarten Preis um diesen Betrag zu erhöhen. 

  2.  Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, EXW Lager Rodgau exklusive Verpackung, Frachtkosten, Transportversicherung, Montage, Zoll, Zeugnissen oder anderen Nebenkosten. Kosten für Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. 

(4) Zahlung

  1.  Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit 2% Skonto innerhalb 14 Tagen, sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Skonto darf nur vom Nettowarenwert abgezogen werden, Nebenkosten wie Transport, Verpackung, Zeugniskosten, u.Ä. sind hiervon ausgeschlossen. 

  2.  Für die fristgerechte Zahlung gilt die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Bankkonto. im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist. 

  3. Bei Verzug berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zzgl. Mahngebühren. Der Zinssatz beträgt 9 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Zahlungsverzug werden Skonti, Rabatte und andere Vergünstigungen gegenstandslos. 

  4. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. 

  5.  Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aufgrund von uns nicht anerkannten Forderungen 

    des Bestellers sind nicht statthaft. 

(5) Lieferung und Gefahrübergang

  1.  Leistung und Gestaltung der Dokumente erfüllen die ICC Incoterms® 2020. Weiterhin gelten die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive – ERA/UCP 600. 

  2.  Wenn nicht unzumutbar, sind Teil-, Vorab- oder Minderlieferungen zulässig. Versand und Transport erfolgen ohne Haftung für die günstigste Art zu Lasten und Gefahr des Kunden. Lieferfristen gelten als erfüllt, sofern der Versanddienstleister die Ware innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für etwaige Verzögerungen währenddessen sind wir nicht haftbar. Auf Anordnung des Kunden werden Waren/Transport versichert. 

  3. Schriftlich oder mündlich zugesagte Liefertermine sind nur voraussichtlich, es sei denn, es wurde ein exakter Termin fixiert. Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung und sofern alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind. 

  4. Die Einhaltung von Lieferfristen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung unserer Vorlieferanten. Wir haften nicht für die unverschuldete Unmöglichkeit der Lieferung durch den Vorlieferanten. 

    Ein Vertragsrücktritt ist nur dann möglich, wenn nach einer unverbindlichen Leistungszeit uns schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist unter Ankündigung einer Ablehnungsandrohung angezeigt wird. 

  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, – hierzu gehören insbesondere Streik, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausrüstung oder Werkstoffen, Embargos, usw. gleichviel ob sie bei uns oder einem unserer Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art könne nicht geltend gemacht werden

  6. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lager die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon. Ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 

  7. Die Lieferung unserer Leistung muss unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 h verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges. Wird die Lieferung exportiert und verzollt, trägt der Kunde die Kosten einer Standzeit von mehr als 48 h, ohne Verzollung von mehr als 24 h. 

     

(6) Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten, dass die Ware unserem allgemeinen Qualitätsstandard entspricht und frei von fabrikations- und Materialmängeln ist. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate nach Inbetriebnahme, höchstens jedoch 18 Monate. 

  2. Gewährleistungen hinsichtlich Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder sonstiger Eigenschaften unserer Waren und Leistungen bedürfen grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung. 

  3. Wir behalten uns den Einsatz und die Auswahl der von uns zu verarbeitenden Rohstoffe und Halbzeuge vor, verpflichten uns jedoch, auf Anforderung die verwendeten Materialien gegen Gebühr zu deklarieren. 

  4. Werden unsere Montage- oder Bedienanweisungen missachtet, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgetauscht, Teile fehlerhaft oder nachlässig behandelt/gelagert oder ungeeignete Betriebsmittel verwendet, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substanzielle Behauptung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Weiterhin übernehmen wir für chemische, elektrochemische, elektrische sowie umweltbedingte Einflüsse keinerlei Haftung. 

  5. Mängelanzeigen haben unverzüglich nach Lieferung zu erfolgen und haben in Schriftform („Rüge“) zu erfolgen. Schäden, welche auf den Versand/Transport zurückzuführen sind, sind gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt die Lieferung als einwandfrei entsprechend der Bestellung/Auftragsbestätigung, außer, es handelt sich um einen Mangel, welcher bei der Eingangsuntersuchung nicht ersichtlich war. Diese Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. 

  6. Eine Haftung für natürliche, betriebsbedingte Abnutzung ist ausgeschlossen. 

  7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar. 

  8. Die Ware/Leistung dürfen nur in jenen Ländern/Staaten eingesetzt werden, für die sie geordert wurde. Wir haften nicht für die Einhaltung spezieller Betriebsbedingungen des Kunden oder die für den Im- oder Export gültigen Bestimmungen sowie die Verfügbarkeit erforderlicher Genehmigungen. Der Export fällt in die Verantwortung, Haftung und zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, im Exportfall sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten (wie z. B Dual-Use), und vor allen Dingen die Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu berücksichtigen. Wir haften nicht im Falle von Verletzung von Schutzrechten außerhalb unseres Sitzstaates. 

  9. Ist die Ware/Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Zusicherung zur Beseitigung des Mangels. Die Wahl der Ausführung der Mängelbeseitigung (Nachbesserung/Nachlieferung) obliegt ausschließlich dem Hersteller. Unzumutbarer Kostenaufwand berechtigt zur Verweigerung der Mängelbeseitigung. Der Kunde hat uns zur Beseitigung von Mängeln die notwendige Zeit, Gelegenheit und Zugangsberechtigung zu geben. Ansonsten sind wir gegenüber allen Haftungsansprüchen und der daraus entstehenden Folgen befreit. 

    Im Falle der Nachlieferung erfolgt, sofern wir dies verlangen, der Austausch der Ware/Leistung gegen Rückgabe der der mangelhaften Ware/Leistungen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. 

    Die notwendigen Aufwendungen zur Nacherfüllung werden vom Hersteller getragen. Kosten für Aus- und Einbau sowie sonstige Kosten sind vom Besteller zu tragen. 

  10. Scheitert die Nacherfüllung oder lehnen wir beide Arten der Mängelbeseitigung ab, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung zur Nachbesserung den Vertrag widerrufen, die Rechnungsbetrag reduzieren und/oder Entschädigung fordern. Das Recht auf Minderung ist unzulässig, sofern nicht ein wesentlicher Mangel vorliegt, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder sich auf eine garantierte Eigenschaft bezieht. 

  11. Nachbesserungen seitens des Kunden oder Dritter sind von der Haftung ausgenommen, sofern man uns nicht die Möglichkeit der Beseitigung gegeben hat. Nur in zwingenden Fällen, bei Gefährdung der Betriebssicherheit, bzw. zur Verhinderung außergewöhnlich hoher Schäden (insbesondere Umweltschäden) ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen und vom Hersteller Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu fordern. Hierbei sind wir unverzüglich zu informieren. 

  12. Umtausch und/oder Wiedereinlagerung von Lieferungen, welchen wir zustimmen, werden mit mindestens 10% vom Lieferwert oder den uns konkret entstandenen Kosten berechnet. Umtausch oder Rücknahme erfolgen nur gegen Vorlage von Rechnung oder Lieferschein. Ebenfalls ist die Ware/Leistung in der gelieferten Originalverpackung zurückzusenden. Sonderanfertigungen sowie extra bestellte Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen. 

    Alle darüber hinaus gehenden, nicht in diesen AGB erwähnten Forderungen eines Kunden aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen. 

(7) Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegenüber uns als auch gegen unsere Lieferanten/Produzenten – ausgenommen solche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

  2. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. 

  3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

  4. In jedem Fall bleibt unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 

  5. Der Käufer stellt uns von Schadensansprüchen Dritter frei. 

  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere gegenüber Kaufleuten (§24 ABGB) sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. 

  7. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr nach Lieferung/Übergabe. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz z.B. bei Arglist, bei Vorsatz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem ProdHG zwingend längere Fristen vorschreibt. 

(8) Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: 

  1. Die Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bis zur vollständigen Bezahlung hält der Kunde die Ware/Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Ware/Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Ein Nachweis ist auf Anforderung zu erbringen. 

  2. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Pfändungen, ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, um unser Eigentumsrecht durchsetzen zu können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. 

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 

(9) Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben auch Geltung für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz und sind den verbundenen Unternehmen durch den Kunden aufzuerlegen. 

  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). 

  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne unser Einverständnis auf Dritte zu übertragen. $ 354 a HGB bleibt unberührt. 

  4. Wir dürfen den Kunden (inklusive Logo, Marke) und die Anwendung als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht gerechtfertigt widerspricht. 

  5. Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten (Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, zuständige Personen, Form und Dimension seiner Bestellung, usw.) von uns zur Vertragsbearbeitung benutzt werden. Diese Daten dürfen von uns ebenfalls zu Informationszwecken über unsere Waren und Leistungen eingesetzt werden, sofern diese gemeinhin mit Waren und Leistungen verwendet werden, welche der Kunde bei uns beschafft hat. 

  6. Sofern nicht anders vereinbart, und ausgenommen von den festgelegten Incoterms®, ist 63110 Rodgau (Geschäftssitz) auch für Gewährleistungsansprüche der Gerichtsstand. Gleichwohl können wir den Kunden an dessen Wohnsitzgericht verklagen. 

  7. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen unberührt.